BBI braucht ein Nachtflugverbot
    9. Juni 2011 Uwe Doering

    Zum Antrag "BBI braucht ein Nachtflugverbot von 00.00 Uhr – 05.00 Uhr!"

    16. Wahlperiode - 84. Sitzung: Uwe Doering, baupolitischer Sprecher der Fraktion, zum Antrag

    Uwe Doering (Linksfraktion):

    Na, das war doch übersichtlich, Frau Präsidentin! Nachdem die CDU einen Rückzieher gemacht hat, gibt es von der FDP keine Kurzintervention mehr, das ist doch klar! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Nachtflugverbot für eine Kernzeit von 0 bis 5 Uhr festgelegt. In den vom Bundesverwaltungsgericht definierten Randzeiten sollen Starts und Landungen nur sehr eingeschränkt erfolgen. Das heißt, liebe FDP, neben der strikten Einhaltung des Flugverbots in der Kernzeit muss der Flugverkehr in den Randzeiten absolut minimiert werden.

    Meine Damen und Herren! Herr von Lüdeke! Die nächtliche Ruhezeit darf nicht auf fünf Stunden beschränkt werden, denn dieses ist für die vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger unzumutbar. Sicher muss ein Flughafen wirtschaftlich betrieben werden, aber Wirtschaftlichkeit hat seine Grenzen, zum Beispiel dann, wenn Gewinnmaximierung auf Kosten von Lebensqualität, Gesundheit und Umwelt geht.

    [Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

    Auch die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen werden nicht gänzlich eine Einschränkung der Lebensqualität vermeiden können. Deshalb kann ich nachvollziehen und verstehen, wenn die vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr wollen.

    [Beifall von Minka Dott (Linksfraktion)]

    Ich kann nachvollziehen und verstehen, warum von der FDP solch ein Antrag kommt, weil bei Ihnen in der FDP nicht nur in der Flughafenfrage erst die Wirtschaft und dann die Schutzbedürfnisse von Menschen kommt.

    [Volker Thiel (FDP): Der Fall Flugtickets!]

    Die FDP hat namentliche Abstimmung beantragt, und ich bin auf das Abstimmungsergebnis gespannt, insbesondere darauf, wie sich Herr Thiel bei dieser Abstimmung verhalten wird, wie er den Bürgerinnen und Bürgern in Bohnsdorf, Müggelheim, Hessenwinkel und Rahnsdorf

    [Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion): Grünau!]

    den Antrag der FDP näherbringt. Die Linke setzt sich für ein konsequentes Nachtflugverbot ein.

    [Beifall bei der Linksfraktion –
    Gelächter bei der FDP –
    Zuruf von der FDP: Bürgernah!]

    Wir wollen eine möglichst geringe Belastung der Anwohner bei Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des neuen Flughafens. Wir wollen unter dieser Maßgabe eine Ausweitung der Kernzeit von 23 Uhr bis 6 Uhr. Daraus folgt: Wir stimmen dem Antrag der FDP nicht zu.

    [Beifall bei der Linksfraktion]


    Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes
    23. Juni 2011 Uwe Doering

    Zum Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes

    16. Wahlperiode - 85. Sitzung: Uwe Doering, wohnungs- und baupolitischer Sprecher zum Antrag zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes


    Uwe Doering (Linksfraktion):

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als die FDP gestern in der Geschäftsführerrunde beantragt hatte, ihren Antrag zur Priorität zu machen, habe ich mich gefragt: Was soll dieser Quatsch eigentlich?

    [Christoph Meyer (FDP): Sie haben noch eine
    letzte Chance, dem zuzustimmen!]

    Ihr Gag, Sie würden uns vorführen, ist schon längst verpufft. Wir haben in der ersten Lesung ihren Antrags lang und breit diskutiert. Wir haben Ihnen unsere Beweggründe, warum wir gegen das Straßenausbaubeitragsgesetz sind, vorgetragen. Wir haben Ihnen vorgetragen, warum wir Ihren Anträgen auf keinen Fall zustimmen werden. Im Prinzip haben Sie heute wieder einmal nichts Neues gebracht, außer dass jetzt erkennbar wird, dass die FDP gerne die CDU vorführen will. Na, bitte schön, machen Sie, wenn das der Effekt ist, den Sie haben wollen, okay!

    Wir haben auch im Bauausschuss ausführlich über die Anträge von CDU und FDP beraten. Da habe ich mit Erstaunen festgestellt, dass inzwischen nicht nur in der Beratung der ersten Lesung der Anträge von CDU und FDP, sondern auch im Bauausschuss von der SPD leichte Zweifel am Straßenausbaubeitragsgesetz geäußert wurden. Im Bauausschuss gesellten sich dann die Grünen hinzu. Und das wurde auch deutlich durch die Kleine Anfrage von Frau Hämmerling hinsichtlich des Straßenausbaus in der Köpenicker Wendenschlossstraße. Da sprach sie von „Hütchenspielertricks“, übrigens ein Vorgang, den ich hier in der ersten Lesung dargestellt hatte.

    Jetzt darf ich also feststellen, dass offensichtlich ein Landesparteitagsbeschluss der Linken hier im Haus Wirkung zeigt. CDU und FDP sind für die Abschaffung des Gesetzes,

    [Zuruf von Andreas Gram (CDU)]

    die Linke auch, so steht es in unserem Wahlprogramm. SPD und Grünen haben Zweifel und wollen mindestens eine Überarbeitung des Gesetzes. Das werden aus meiner Sicht interessante Verhandlungen zum Straßenausbaubeitragsgesetz bei den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen, egal in welcher Konstellation.

    Jetzt wird uns ja vorgeworfen, wir würden unseren Parteitagsbeschluss nicht ernsthaft umsetzen wollen. Auch da, liebe FDP, liebe CDU: beim letzten Bauausschuss nicht aufgepasst, Chance verpennt. Wenn Sie aufmerksam gewesen wären, hätten Sie feststellen können, dass auf der Tagesordnung des Bauausschusses steht: Zustimmungsersuchen zum Ausbau der nördlichen Gehbahn der Karl-Marx-Allee vom Straußberger Platz bis zur Proskauer Straße. – Diesen Antrag haben wir von der Tagesordnung genommen. Und, Herr Czaja, dreimal dürfen Sie raten, warum. Weil wir dieser Maßnahme nicht zustimmen werden. Und genau das unterscheidet uns in der Konsequenz von dem Handeln, das Sie in den Bezirken an den Tag legen. Reinickendorf ist ja schon mal als Beispiel genannt worden. Selbst wenn Sie sich darauf berufen, dass die armen Bezirksstadträte das Gesetz umsetzen müssen, dann verpflichtet Sie keiner, die Bürgerbeteiligung außer Acht zu lassen, eine Luxussanierung durchzuführen wie in Reinickendorf.

    [Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

    Und jetzt kommt der entscheidende Punkt: Die BVV-Fraktionen stimmen der Maßnahme zu oder nicht. Und um Gottes willen, wer hindert Sie daran, wenn Sie Vorkämpfer gegen das Straßenausbaubeitragsgesetz sind, diesen Maßnahmen nicht zuzustimmen? – Sie stimmen überall zu!

    [Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

    Überall stimmen Sie zu! – Ja, jetzt schütteln Sie den Kopf, weil Sie gleich mit Marzahn-Hellersdorf kommen werden. Da sind Ihre CDU-Verordneten in der glücklichen Lage, so einer Vorlage nicht zustimmen zu müssen, weil die Mehrheit im Bezirksamt erst gar nicht so eine Vorlage vorlegt – anders als in Reinickendorf.

    [Beifall bei der Linksfraktion]

    Und selbst in Treptow-Köpenick, wo es darum ging, in zwei Straßen, Wegedornstraße konkret, die Baumaßnahme zurückzunehmen, weil nicht durchsetzbar, waren Ihre CDU-BVV-Mitglieder in vorderster Front, um immer noch die Maßnahme durchdrücken zu wollen.


    Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

    Herr Doering! Gestatten Sie eine Zwischenfrage?


    Uwe Doering (Linksfraktion):

    Letzter Satz, dann kann die Frage gestellt werden. – So sieht Ihr wahres Gesicht aus. Hier rumkrähen, und draußen vor Ort anders handeln.

    [Beifall der Linksfraktion und der SPD]

    So, jetzt Herr Heide!


    Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

    Herr Dr. Heide, Sie hatten den Wunsch nach einer Zwischenfrage. – Bitte sehr!


    Dr. Manuel Heide (CDU):

    Ich würde zwar lieber eine Kurzintervention machen, aber es geht auch im Wege der Zwischenfrage. – Herr Doering! Wollen Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass es sich bei der besagten Alemannenstraße um eine Kleinmosaikstraße handelt, die zum großen Teil noch aus dem Beginn Frohnaus von vor hundert Jahren stammt, dass es mittlerweile geänderte Rechtsvorschriften für den Bau von Straßen gibt und dass drittens eine ausführliche Bürgerbeteiligung stattgefunden hat, sowohl vor Ort als auch in den diversesten Ausschüssen der BVV? – Danke!

    Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

    Bitte sehr, Herr Kollege Doering!

    Uwe Doering (Linksfraktion):

    Herr Dr. Heide! Das können Sie ja in Ihrer Wahrnehmung so darstellen. Nur, die Bürger sehen das anders.

    [Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

    Die Bürger beschweren sich bei uns und sagen, es gab diese Beteiligung der Bürger nicht. Und sie sprechen von einem Luxusausbau der Straße. Das ist der Fakt. Und immer noch, Dr. Heide, wenn Sie die Vorkämpfer gegen den Straßenausbau sind, wie verhält sich dann die CDU-Fraktion in der BVV? Das ist doch die spannende Frage.

    [Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

    Zum Wohnraumgesetz
    23. Juni 2011 Uwe Doering

    Das rot-rote Wohnraumgesetz

    16. Wahlperiode - 85. Sitzung: Uwe Doering, wohnungspolitischer Sprecher, zum Wohnraumgesetz der Koalition

    Uwe Doering (Linksfraktion):

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wohnraumgesetz ist kein Gesetz, das grundsätzliche Lösungen für die Miet- und Wohnungspolitik unserer Stadt bietet. Das haben wir auch nie behauptet. Es regelt einen kleinen Ausschnitt der komplexen Mietgesetzgebung und betrifft unter anderem Wohnungen aus dem sogenannten sozialen Wohnungsbau Berlins, dessen Anschlussförderung – Herr Brauner! – wir 2003 bewusst gestoppt haben. Der Ausstieg aus der Anschlussförderung war wichtig, denn er beendet die milliardenschwere Subvention von Vermietern in der Stadt. Diese milliardenschwere Subvention hat eben nicht zu sozialen Mieten geführt. Da liegt Ihre Verantwortung bei der CDU.

    [Beifall bei der Linksfraktion]

    Dieser Ausstieg brauchte auch aufgrund fehlender Regelungen große Probleme, die z. B. im Fanny-Hensel-Kiez zutage traten. Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer war in der Pflicht, hierfür gesetzliche Lösungen vorzuschlagen.

    Der Entwurf der Senatsverwaltung zum Wohnraumgesetz war allerdings für die Linke nur unzureichend und wurde unser Sicht der Problemlage im sozialen Wohnungsbau nicht gerecht. Deshalb haben wir zunächst geprüft, ob eine soziale Richtsatzmiete rechtssicher durchsetzbar ist. Das ist eine Lösung, die wir angestrebt haben und nach wie vor anstreben. Sie scheint aber vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund des Rückwirkungsverbots und möglicher Eingriffe in die Eigentümerrechte der Vermieter nicht rechtssicher möglich zu sein. Den Beweis, dass es so ist, haben Sie, Herr Brauner und liebe Grüne, bisher nicht angetreten.

    Dann haben wir geprüft, ob in Berlin erstens, wie von vielen vermutet, die realen Kostenmieten deutlich unterhalb der fiktiven Kostenmieten liegen, und ob zweitens die realen Kostenmieten bereits unterhalb des Mietspiegels liegen. Wenn diese Annahmen stimmen würden, dann bräuchten wir nach unserer Auffassung kein Wohnraumgesetz. Dies ließe sich dann über eine Berechnungsverordnung regeln. Aber auch diese Vermutung, Herr Brauner, hat sich nicht bestätigt. Sie und wir wissen nicht, jedenfalls nicht sicher, wie die fiktiven Mieten in ihrer Höhe tatsächlich aussehen, und wir wissen nicht, ob die Mieten in Größenordnungen wie auch die fiktiven Kostenmieten in ihren Größenordnungen über oder unter dem Mietspiegel liegen. Wir jedenfalls haben solche Erkenntnisse nicht. Ich glaube, Sie haben sie auch nicht, jedenfalls nicht sicher.

    Deshalb haben wir in intensiven Verhandlungen mit der SPD-Fraktion in § 4 geregelt, dass für Wohnungen, die nach der Grundförderung nicht in die Anschlussförderung übernommen werden, bei Eigentümerwechsel die bestehenden Mieten, sofern sie über den Mietspiegel liegen, auf die örtliche Vergleichsmiete reduziert werden. Das ist übrigens, liebe Grünen, übrigens, Herr Brauner, eine Forderung, die aus der Anhörung kommt. Das ist eine Forderung vom Mieterverein und von Herrn Jung, der da oben sitzt.

    [Beifall bei der Linksfraktion –
    Vereinzelter Beifall bei der SPD]

    Zusätzlich haben wir eine Härtefallregelung und deutlich längere Überlegens- und Kündigungsfristen in das Wohnraumgesetz aufgenommen. Außerdem ist im Gesetz geregelt, dass für die Wohnungen, die nach dem Wohnraumgesetz zu Hälfte in der Sozialbindung bleiben, eine verlängerte Bindungsdauer von 20 Jahren und Mietobergrenzen vereinbart werden. Der Entwurf einer Verwaltungsverordnung sieht die Deckelung der Mieten unterhalb des Mietspiegels vor. Jetzt kommt es: Die zuständigen Bezirke entscheiden, welche Wohnungen in der Eigenschaft öffentlich gefördert und damit in der Belegungsbindung bleiben.

    Wir haben wichtige Verbesserungen gegenüber dem Gesetzesentwurf erreicht. Aber für die Linksfraktion bleibt es bei der Feststellung, dass das jetzige Wohnraumgesetz ein nur sehr kleiner Einstieg in den Ausstieg aus dem bisherigen Fördersystem des sozialen Wohnungsbaus ist.

    [Beifall bei der Linksfraktion]

    Und ja, das vorliegende Ergebnis wird von Teilen meiner Fraktion kritisch gesehen. Wir sind uns aber einig, dass wir auch künftig die Auseinandersetzung um ein in sich geschlossenes Konzept und in diesem Zusammenhang auch um eine rechtssichere soziale Richtsatzmiete führen werden. Auch in Sachen Berechnungsverordnung und Aufhebung des Einführungsgrundsatzes werden wir nicht locker lassen. Aus all diesen Gründen werden wir dem heute vorliegenden Wohnraumgesetz zustimmen.

    [Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

    Zum Gesetz über sozialen Wohnungsbau in Berlin
    12. Mai 2011 Uwe Doering

    Zum Gesetz über sozialen Wohnungsbau in Berlin

    16. Wahlperiode - 82. Sitzung: Uwe Doering, bau- und wohnungspolitischer Sprecher zum Gesetz über sozialen Wohnungsbau in Berlin

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

    Obwohl in den letzten Jahrzehnten Milliardenbeträge in das Fördersystem des sozialen Wohnungsbaus gepumpt wurden, müssen wir heute feststellen, dass die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus zu einem großen Teil nicht mehr für diejenigen zur Verfügung stehen, für die der soziale Wohnungsbau einst gedacht war. Das ist Grund genug, aus diesem System der Subventionierung und Förderung auszusteigen, und es ist Grund genug, um nach neuen Wegen zu suchen, die einkommensschwachen Haushalten Wohnungen mit bezahlbaren und kostengünstigen Mieten sichern. Das vorliegende Wohnraumgesetz ist ein kleiner, ein sehr kleiner Versuch, aus dem bisherigen System auszusteigen, aber es ist nicht ausreichend.

    [Beifall bei der Linksfraktion –
    Zuruf von Christian Gaebler (SPD)]

    – Kollege Gaebler, bitte zuhören! – Es ist nicht ausreichend, weil sich für 90 Prozent der Haushalte im sozialen Wohnungsbau auch mit diesem Gesetz nichts ändert. Für diese Haushalte bleibt es bei dem Zustand, dass die bereits heute durchschnittlich hohen Mieten um weitere 13 Prozent pro m² und jährlich steigen werden.

    Zudem ist mit dem Angebot an die Vermieter zur Barwertablösung und den damit verbundenen Kooperationsverträgen eine weitere Aufgabe von Bindungen für Sozialwohnungen vorgesehen. Obwohl der Kreis der Anspruchsberechtigten für Sozialwohnungen immer größer wird, wird über diesen Weg das Angebot an gebundenem Wohnraum weiter abgebaut.

    [Christian Gaebler (SPD):
    Was hat die Sozialsenatorin gemacht?]

    Auch wenn über die Barwertablösung für jede zweite Wohnung die Belegungsbindung erhalten bleibt und verlängert wird, bleibt unter dem Strich jedoch ein weiterer Abbau. Problematisch ist auch, dass nicht im Gesetz, sondern über eine Verwaltungsvorschrift geregelt werden soll, in welchem Rahmen die einvernehmlichen kooperationsvertraglichen Regelungen mit den Vermietern abgeschlossen werden sollen.

    Unklar ist also, wie stark für die geschätzten 7,5 Prozent der Wohnungen, die in der Bindung bleiben sollen, die Miete tatsächlich sinken wird. In Bezug auf die 28 000 Wohnungen, die nach Ablauf der Grundförderung keine Anschlussförderung erhalten, ist zu begrüßen, dass hier die Kündigungs- und Einspruchfristen deutlich verlängert werden. Es bleibt am Ende jedoch die Verdrängung.

    [Wolfgang Brauer (Linksfraktion): Eben!]

    Letztendlich müssen die Sozialmieter wegen der geforderten Miethöhe ihre Wohnungen verlassen, und in ihrem gewohnten Wohnumfeld z. B. in Kreuzberg werden sie heute kaum noch eine geeignete und bezahlbare Wohnung finden. Das hatten wir mit dem Wegfall der Anschlussförderung 2003 zu Zeiten eines entspannten Wohnungsmarktes so nicht im Blick.

    Auch die Regelung in § 4 wirft Fragen auf. Um Spekulationen mit Kostenmieten zu stoppen, soll bei Eigentümer

    wechsel für die entsprechenden Wohnungen die Vergleichsmiete Anwendung finden. Abgesehen davon, dass der Mietspiegel für die entsprechenden Bauklassengruppen eine Miete von 7 bis 9 Euro pro m² hergibt, findet sich dieser Gedanke aus dem Vorblatt im Gesetz nicht wieder. Zwar ist geregelt, dass nach Wegfall der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ Mieterhöhungen nur auf der Grundlage des allgemeinen Mietrechts möglich sind, aber was ist, wenn zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels die Bestandsmiete höher als der Mietspiegel ist oder gar die Höhe der Kostenmiete erreicht hat?

    Unsere Anforderungen an ein Wohnraumgesetz sind: Sozialwohnungen müssen für die Versorgung von einkommensschwachen Haushalten zur Verfügung stehen.

    [Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

    Dementsprechend muss ein Mietsystem im sozialen Wohnungsbau angestrebt werden, das unterhalb der ortüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei den Wohnungen, die keine Anschlussförderung erhalten, muss das bisherige Kostenmietensystem durchbrochen werden. In diesem Sinne werden wir in die weiteren Beratungen gehen. – Danke schön!

    [Beifall bei der Linksfraktion –
    Beifall von Frank Zimmermann (SPD)]

    Soziales Gefüge auf dem Wohnungsmarkt
    26. Mai 2011 Uwe Doering

    Zum sozialen Gefüge auf dem Berliner Wohnungsmarkt

     

    16. Wahlperiode - 83. Sitzung: Uwe Doering, bau- und wohnungspolitischer Sprecher zum Antragskomplex "Wohnungsmarkt sozial gestalten"

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die drei Anträge, die wir hier behandeln, befassen sich mit dem Problem der Verdrängung, der Gefährdung von sozialen Strukturen und des Schutzes der Mieterinnen und Mieter. Das sind Themen, die auch für die Linksfraktion ein besonderes Gewicht haben. Dem Antrag der Grünen „Wohnraum erhalten – Zweckentfremdung verhindern“ hat die Linke im Bausausschuss in geänderter Fassung zugestimmt. Ich glaube, Herr Otto, das haben Sie vergessen zu erwähnen. Auch für die Linke ist die zunehmende Zweckentfremdung von Wohnungen ein drängendes Problem. Ob durch Umwandlung in Gewerberäume oder durch gewerbliche Nutzung als Ferienwohnung, die Zweckentfremdung von Wohnungen entzieht dem ohnehin inzwischen angespannten Wohnungsmarkt dringend benötigten Wohnraum. Die Umwandlung von Wohnungen in gewerbemäßig genutzte Ferienwohnungen nimmt in der Innenstadt enorme Ausmaße an. Die Wilhelmstraße ist das Negativbeispiel dafür.

     

    Bisher herrschte die Auffassung, dass Verbote für Zweckentfremdung von Wohnraum nur über die gesamte Gemeinde, also für die gesamte Stadt, erlassen werden kann, wenn berlinweit ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wird. Als Maßstab hierfür galt bisher ein berlinweiter Wohnungsleerstand von 3 Prozent. Durch eine Anhörung im Bausausschuss, die ja schon erwähnt wurde, und durch die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage – zum Nachlesen: Nr. 16/15 322 – haben wir nun erfahren, dass das Land Berlin die Kompetenz besitzt, das Zweckentfremdungsrecht auch für einzelne Bezirke gesetzgeberisch selbst zu regeln. Wir meinen, dass das in der Anhörung vorgestellte Hamburger Modell auch für Berlin ein gangbarer Weg ist.

    [Beifall bei der Linksfraktion –
    Vereinzelter Beifall bei der SPD]

    Hier erwarten wir nun durch den Prüfauftrag vom Senat einen entsprechenden Vorschlag.

    Einige kurze Bemerkungen zum Antrag „Vorverkaufsrechte und Abwendungsvereinbarungen in Erhaltungs- und Sanierungsgebiete anwenden“. Es gibt in den Erhaltungsgebieten nach Baugesetzbuch ein Vorkaufsrecht und die Abwendung des Vorkaufsrechts durch Abwendungsverträge. In diesen Verträgen wird der Verzicht auf Eigenbedarf und die Bindung der Neuvermietung an Einkommensgrenzen festgehalten.

    Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege des Kollegen Behrendt?

    Uwe Doering (Linksfraktion):

    Ja, bitte.

    Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

    Bitte schön, Herr Kollege!

    Dirk Behrendt (Grüne):

    Danke schön, Herr Präsident! – Herr Kollege! Wie beurteilen Sie denn die Aussagen des Kollegen Nelken Ihrer Partei zur Sanierungspolitik in Pankow? Er sagt: Das Ziel einer sozialverträglichen Sanierung und des sozialen Erhalts der Gebietsbevölkerung wurde verfehlt.

    [Dr. Michael Arndt (SPD): Hat er recht!]


    Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

    Bitte sehr!

    Uwe Doering (Linksfraktion):

    Wenn man sich die Ergebnisse der Sanierungspolitik anguckt, kann ich dem nur zustimmen, man muss sich ja bloß die Zusammensetzung der heutigen Bevölkerung dort ansehen.

    [Beifall bei der Linksfraktion –
    Christian Gaebler (SPD): Hätte man
    es deshalb nicht machen sollen?]

    In der bereits erwähnten Anhörung, die ich schon angesprochen hatte, wurde auch deutlich, dass in Hamburg das Vorverkaufsrecht lediglich in acht Fällen angewandt wurde. In Hamburg gibt es lediglich ein Gebiet mit einer Umwandlungsverordnung. Und Hamburg ist das einzige Land, das diese Regelung anwendet. Es stellt sich also schon die Frage, warum diese städtebaurechtliche Instrument in der Praxis so gut wie gar nicht angewendet wird. Dies hat sicher Gründe.

    [Andreas Otto (Grüne): Welche?]

    Einer davon wurde von den Hamburgern bereits selbst genannt: der große Verwaltungs- und Personalaufwand in den Bezirken bei begrenzten Nutzen. Der wesentliche Satz, Herr Otto, steht in Ihrem Antrag, im letzten Absatz in der Begründung.

    Die Ausübung des Vorkaufsrechtes hat haushaltsmäßige Auswirkungen.

    Ich betone: „haushaltsmäßige Auswirkungen“. Ich frage Sie: Wie geht das bei der Haushaltslage des Landes Berlin? Ich frage hier insbesondere wegen der Bemerkung von Frau Pop in diesen Tagen, Berlin befinde sich haushaltsmäßig wie das Land Griechenland vor einem Abgrund. Ich frage Sie wirklich, wie sich Ihre Aussage in diesem Antrag mit der Aussage von Frau Pop deckt.

    [Beifall bei der Linksfraktion –
    Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion):
    Das schert sie nicht weiter!]

    Weiter: Welchen Käufer sollte das Land Berlin an der Hand haben? Sollten sich städtische Wohnungsbaugesellschaften daran beteiligen? Sollten Sie die Wohnungen aufkaufen und sie später wieder an einen anderen Eigentümer verkaufen? Herr Otto! Sie haben es doch selbst in der Anhörung gehört. Es geht in Hamburg nicht so sehr um den Vorkauf, sondern um die Abwendungsverträge. Ihr Antrag wirft also viele Fragen auf, und wir haben viel im Ausschuss zu diskutieren.

    Nur noch einige Worte zum Antrag „Milieuschutzgebiete wirksam steuern“. Da kann ich das Ansinnen der Grünen durchaus nachvollziehen. Mir scheint allerdings, dass wir uns im Moment auf die Kündigungsschutzverordnung zum Schutz von Mieterinnen und Mietern bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen konzentrieren sollten. Diese läuft, wie bereits erwähnt, im August aus und muss verlängert werden. Meine Fraktion will einen Kündigungsschutz von zehn Jahren und möglichst flächendeckend für die Stadt. Darum geht es jetzt. – Danke schön!

    [Beifall bei der Linksfraktion –
    Vereinzelter Beifall bei der SPD]

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