Flugrouten - so nicht! Keine Flüge über dem Müggelsee
    10. August 2011 Treptow-Köpenick

    Flugrouten – so nicht! Keine Flüge über'm Müggelsee

    Am 4. Juli 2011 hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) ihre abschließenden Vorschläge für die Routen vorgestellt, die die Flugzeuge am neuen Großflughafen Schönefeld nehmen sollen. Schon im Vorfeld war es zu massiven Protesten von Berlinerinnen und Berlinern gekommen. Sie befürchten, dass der neu entstehende Fluglärm ihre Lebensqualität empfindlich beeinträchtigen wird.

    Das trifft jetzt vor allem den Süd-Osten Berlins und hier insbesondere die Region um den Müggelsee und die Region westlich des Flughafens, die unter dem Lärm und dem Dreck startender und landender Flugzeuge dauerhaft leiden sollen. SPD und CDU in Berlin sprechen von einem tragbaren Kompromiss. Für DIE LINKE ist eine solche Lösung jedoch nicht hinnehmbar.

    Die Lärmkommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Flugzeuge weiträumig um Berlinund Potsdam herumzuführen. Damit wäre der Müggelsee nicht überflogen worden. Doch diese Pläne der Lärmkommission wurden von der DFS nicht akzeptiert, weil sie als vermeintlich unwirtschaftlich gelten. Hier kann das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Jetzt liegt die Entscheidung beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung – Luftfahrtbundesamt. Die LINKE erwartet, dass der Regierende Bürgermeister eindeutig gegen den Vorschlag der DFS Stellung bezieht. Unsere Umweltsenatorin, Katrin Lompscher, hat deswegen bereits bei Klaus Wowereit interveniert und sich an das Bundesumweltamt gewandt, das nun den Vorschlag der DFS vor allem unter Lärm- und Naturschutzgesichtspunkten sehr genau prüfen wird.

    Für die Linke gilt: Die Wirtschaftlichkeit darf nicht das entscheidende Kriterium für die Festlegung der zukünftigen Flugrouten sein. Lärm- und Gesundheitsschutz sowie ökologische Gesichtspunkte müssen hier Vorrang haben.
    Die Region um den Müggelsee ist nicht nur ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Berlinerinnen und Berliner, sie ist auch Natur- und Wasserschutzgebiet. Mögliche Folgewirkungen der aktuellen Routenplanung für die Pflanzen- und Tierwelt, den Gewässerschutz und den Charakter als Naherholungsgebiet sind überhaupt nicht absehbar.

    DIE LINKE hatte sich in den 90er Jahren immer gegen den Flughafen-Standort Schönefeld ausgesprochen und für das weiter entfernte Sperenberg plädiert. Das hätte weitaus weniger Menschen in Mitleidenschaft gezogen. Doch die damalige Bundesregierung unter Helmut Kohl, die Brandenburger Landesregierung unter Manfred Stolpe und der Berliner Senat unter Eberhard Diepgen haben die Entscheidung für das stadtnahe Schönefeld getroffen. Das ist nicht mehr rückgängig zu machen.

    Aber gerade deshalb müssen bei allen weiteren Entscheidungen ökologische Kriterien und der besondere Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor den Folgen dieser Entscheidung im Vordergrund stehen. Alternativen sind möglich. Die Flugrouten müssen noch einmal unter Lärmschutz- und Naturschutzkriterien überarbeitet werden. Wir fordern, Berlin und Potsdam weiträumig zu umfliegen- so wie es die Lärmschutzkommission vorgeschlagen hat und wie es flugtechnisch auch möglich ist.

    Wir stehen für ein striktes Nachtflugverbot sowie umfassende Lärmschutzmaßnahmen rund um den Flughafen selbst. Wir wollen das weltoffene bunte Berlin mit einem modernen Flughafen. Aber wir wollen auch die Berlinerinnen und Berliner vor Gesundheitsschäden durch Fluglärm bewahren und die Natur und unsere Naherholungsräume für alle schützen.

    Dr. Wolfgang Albers und Uwe Doering für DIE LINKE Berlin

    Ein kleiner Schritt der Mieter schützt
    22. Juni 2011Newsletter

    Ein kleiner Schritt, der Mieter schützt

    Von Uwe Doering, bau- und wohnungspolitischer Sprecher

    Steigende Mieten, zunehmende Verdrängung, immer knapper werdender Wohnraum für Geringverdiener und sozial Schwache. – Seit Jahren befasst sich DIE LINKE mit diesen Problemen der Stadt, während SPD-Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer noch im August 2010 Interviews zum angeblich »entspannten Berliner Wohnungsmarkt« gab.

    Diese mangelnde Problemsicht der SPD wurde auch beim Wohnraumgesetz deutlich. Am Donnerstag soll es im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

    Das Wohnraumgesetz ist kein Gesetz, das grundsätzliche Lösungen für die Miet- und Wohnungspolitik unserer Stadt bietet. Es regelt nur einen kleinen Ausschnitt der komplexen Mietengesetzgebung und betrifft unter anderem Wohnungen aus dem sogenannten sozialen Wohnungsbau Berlins, dessen Anschlussförderung wir 2003 gestoppt haben. Der Ausstieg aus der Anschlussförderung war wichtig, denn er beendet die milliardenschwere Subvention von Vermietern in der Stadt. Er brachte aber aufgrund fehlender Regelungen auch große Probleme, die zum Beispiel im »Fanny-Hensel-Kiez« zutage traten.

    Für DIE LINKE war klar: Wenn Mieten in Wohnungen, die einst vom Land gefördert wurden, nun in guten Wohnlagen exorbitant in die Höhe schießen, dann muss das künftig verhindert werden. Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer war in der Pflicht, hierfür gesetzliche Lösungen vorzuschlagen.

    Dem wurde  ihr Entwurf zum Wohnraumgesetz allerdings nur unzureichend  gerecht. Wir machten unsere Kritik öffentlich und beschlossen als Fraktion, dass das Gesetz in Verhandlungen mit der SPD deutlich nachgebessert werden muss. Vom Ergebnis, so entschied unsere Fraktion auf einer ihrer Sitzungen, würde abhängen, ob wir dem Gesetz letztlich zustimmen oder es ablehnen.

    Als erstes haben wir geprüft, ob in Berlin die realen Kostenmieten unterhalb der fiktiven Kostenmieten liegen. Als zweites haben wir geprüft, ob die realen Kostenmieten bereits unterhalb des Mietspiegels liegen. Dann hätten wir kein Wohnraumgesetz gebraucht. Diese Vermutungen haben sich nicht bestätigt.

    Außerdem haben wir geprüft, ob die vom Mieterverein diskutierte »Stuttgarter Regelung« einer Richtsatzmiete (Mietspiegel  Minus 10 Prozent) in Berlin Anwendung finden kann. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass die Mietensituation in Baden-Württemberg eine deutlich andere ist. Das bedeutet, dass eine Richtsatzmiete für Berlin nicht rechtssicher durchsetzbar gewesen wäre. Unser Ziel war eine rechtssichere Lösung.

    In intensiven Verhandlungen mit der SPD haben wir unter anderem folgende Punkte durchgesetzt:

    1. Eine Härtefallregelung, wonach  Mieter bei Vorliegen einer besonderen Härte Anspruch auf Mietausgleich oder Umzugshilfe haben. Vorrübergehend kann ein Mietausgleich gezahlt werden, der sich am jeweils aktuellen Berliner Mietspiegel orientiert.
    2. Im § 4 wurde verankert, dass für Wohnungen, die nach der Grundförderung nicht in die Anschlussförderung übernommen wurden, bei Eigentümerwechsel bestehende Mieten, sofern sie über dem Mietspiegel liegen, auf die örtliche Vergleichsmiete reduziert werden.
    3. Mieter haben künftig bei Mieterhöhungen eine Überlegungsfrist von drei Monaten und eine sich daran anschließende Kündigungsfrist von weiteren drei Monaten. Bisher galten im ungünstigsten Fall eine Überlegungsfrist von 18 Tagen und eine Kündigungsfrist von 2 Monaten.

    Außerdem ist im Gesetz geregelt, das für die Wohnungen, die nach dem Wohnraumgesetz zur Hälfte in der Sozialbindung bleiben, eine verlängerte Bindungsdauer von 20 Jahren und Mietobergrenzen vereinbart werden. Der Entwurf einer Verwaltungsverordnung sieht die Deckelung der Mieten unterhalb des Mietspiegels vor. Die zuständigen Bezirke entscheiden, welche Wohnungen in der Eigenschaft »öffentlich gefördert« und damit in der Belegungsbindung bleiben. Dies ist wichtig vor dem Hintergrund, dass sich die Zahl der derzeit 160.000 Wohnungen mit öffentlicher Bindung regulär bis zum Jahr 2020 auf 120.000 verringert.

    Der Vorwurf, das Wohnraumgesetz würde zu drastischen Mietsteigerungen führen, ist nicht nachzuvollziehen. Für Wohnungen, die gemäß Barwertablösung in der Belegungsbindung bleiben werden, werden die Mieten unterhalb des Mietspiegels festgeschrieben. Für Wohnungen, die gemäß Barwertablösung in das Mietspiegelsystem wechseln, gilt das normale Mietrecht nach Bürgerlichem Gesetzbuch.

    Für die Linksfraktion bleibt es bei der Feststellung, dass das Wohnraumgesetz nur ein sehr kleiner Einstieg aus dem Ausstieg des bisherigen Fördersystems des sozialen Wohnungsbaues ist. Es verschlechtert sich durch dieses Gesetz nichts am bestehenden Zustand. Dagegen verbessert es an einigen, nicht unwichtigen Punkten die Situation für künftig konkret Betroffene. Das, was die Mieter des Fanny-Hensel-Kiezes erleben mussten, soll damit künftig ausgeschlossen werden.

    Eine grundsätzliche Lösung für den Bestand der Wohnungen, deren Sozialbindung unabhängig vom Wohnraumgesetz in den kommenden Jahren ausläuft, steht noch aus.

    Richtwerte der Mietenentwicklung anpassen

    Richtwerte der Mietentwicklung anpassen

    Zu den Forderungen von SPD und Grünen nach bezirksspezifischen Richtwerten für die Übernahme der Kosten der Unterkunft erklärt der parlamentarische Geschäftsführer und wohnungspolitische Sprecher Uwe Doering:

    Die Linke will stadtweit Zwangsumzüge vermeiden.

    Unser Ziel ist es, die Richtwerte, orientiert am Mietspiegel, der tatsächlichen Mietentwicklung anzupassen, um damit weitere Verdrängung zu verhindern. Nicht höhere Richtwerte beschleunigen die Mietpreisentwicklung, sondern Umzüge. Denn bei Neuvermietungen können Vermieter derzeit 20 bis 30 Prozent und mehr auf die Miete aufschlagen. Diese neuen Mieten werden dann wieder Teil des nächsten Mietspiegels.

    Seit über zwei Jahren schmoren in der SPD-Fraktion unsere konkreten Vorschläge für die Kosten der Unterkunft. Ein Antragsentwurf für das Abgeordnetenhaus fordert zum Beispiel, dass die Richtwerte für die Kostenübernahme nicht nur die im Mietspiegel erfassten Bestands-, sondern auch die Neuvermietungspreise einbeziehen, damit Transferleistungsbeziehende angemessene Wohnungen mieten können. Dieser Antragsentwurf ist wie andere zu der Problematik vom Koalitionspartner nie übernommen worden.

    Die Betroffenen brauchen dringend rechtliche Sicherheit. Das könnte auch die Sozialgerichte deutlich entlasten.

    Die Linksfraktion will längst handeln.

    Müllschächte können geöffnet bleiben

    DIE LINKE.  Berlin 


    9. Juni 2011 Die Linke im Abgeordnetenhaus

    Müllschächte können geöffnet bleiben

    Der parlamentarische Geschäftsführer Uwe Doering erklärt:

    Heute hat das Abgeordnetenhaus auf Initiative der Linksfraktion mit den Stimmen der rot-roten Koalition eine Änderung der Bauordnung beschlossen. Durch die Novellierung wird nunmehr rechtssicher klargestellt: Die bestehenden Müllschächte können auch über das Jahr 2013 hinaus betrieben werden, wenn die Belange der Mülltrennung und des Brandschutzes gewahrt werden. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen über § 68 der BauO durch die Bezirke ist nun nicht mehr erforderlich.

    Damit reagiert die Koalition auf den berechtigten Protest verschiedener Mieterinnen und Mieter. Denn die Praxis zeigt, dass die Mülltrennung und der Betrieb von Müllschächten kein Widerspruch sein müssen.

    Wir fordern die Betreiber von Abfallschächten außerdem auf, vor der Entscheidung über einen Weiterbetrieb von Abfallschächten die betroffenen Mieter über die Auswirkungen auf die Betriebskosten ihrer Wohnungen zu informieren und mit ihnen sachgerechte Lösungen zu finden.

    Wasserbetriebe: taz veröffentlicht Teilprivatisierungsverträge
    Am 30. Oktober 2010 veröffentlichte die taz die Verträge des Landes Berlin, die im Rahmen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe BWB, mit den privaten Eigentümern geschlossen wurden.

    Durch die Veröffentlichung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wird endlich eine Diskussion über deren Inhalte möglich. Zwar waren weite Teile der Verträge bereits schon vor der Veröffentlichung bekannt, doch hat die taz dem berechtigten Anliegen derjenigen Berlinerinnen und Berliner, der Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus und auch des rot-roten Senats Rechnung getragen, die kein Verständnis dafür hatten, dass die privaten Eigentümer sich beharrlich weigerten, diese Verträge offen zu legen.

    Hierzu erklärte der Berliner Landesvorsitzenden der LINKEN, Dr. Klaus Lederer:
    "Die Offenlegung der Verträge ermöglicht es allen an der Sache interessierten Berlinerinnen und Berlinern, sich nun selbst ein Bild zu machen. DIE LINKE fühlt sich durch die Offenlegung in ihrer Ablehnung der Teilprivatisierung der BWB nachhaltig bestätigt. Sie wird alles tun, um eine Lösung von den Verträgen, mindestens aber eine Neuverhandlung der Verträge zur Teilprivatisierung der BWB zu erreichen. Darum kämpft sie seit 11 Jahren. Inzwischen ist in der Stadt eine Stimmung entstanden, die eine solche Lösung realistischer denn je erscheinen lässt. Wir treten dafür ein, dieses Stück schwarz-roten Erbes für Berlin abzutragen – wie wir es seit 2002 bei der Wohnungsbauanschlussförderung, dem Bankenskandal und anderen Fällen der Verschleuderung öffentlichen Vermögens durch die Regierung Diepgen ebenfalls getan haben."

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