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Bei gesicherter Trennung sollen Müllschlucker weiter betrieben werden dürfen Müllabwurfanlagen sollen auch über 2013 hinaus betrieben werden dürfen, sofern Brandschutz, Hygiene und die Einhaltung der abfallrechtlichen Trennpflicht gesichert sind. Die Linksfraktion setzt sich für eine entsprechende klarstellende Änderung der Bauordnung ein. Sie nimmt damit die Bedenken und Hinweise zahlreicher Bewohnerinnen und Bewohner sowie Eigentümer und Vermieter von Häusern mit Abfallschächten auf. Der Gesetzgeber ermöglicht so die freie Entscheidung: Einerseits können die Müllabwurfanlagen offen und damit der gewohnte Komfort erhalten bleiben. Das könnte im Einzelfall aber erhebliche Investitionen in die Anlagen voraussetzen, sofern noch keine Sanierung vorgenommen wurde. Andererseits könnten für die Mieter Betriebskosteneinsparungen erzielt werden, wenn die Müllabwurfanlagen geschlossen werden. Die angestrebte Klarstellung schafft Zeit und Möglichkeit, die beste Lösung gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern zu finden. ______________________________ Wohnraumgesetz erfüllt Erwartungen nicht
Der Entwurf der Stadtentwicklungssenatorin für ein Wohnraumgesetz ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE nicht ausreichend, um die Folgen des Ausstiegs aus dem sogenannten sozialen Wohnungsbau sozialverträglich abzufedern. So trägt es zwar unserer langjährigen Forderung Rechnung, dass für Wohnungen, die keine Anschlussförderung mehr erhalten und verkauft werden, künftig eine Miete nach Mietspiegel gilt. Der neue Eigentümer kann nicht mehr die enorm hohe Kostenmiete verlangen, sondern muss sich an die ortsübliche Miethöhe halten. Aber auch eine Vergleichsmiete von 7 bis 9 Euro stellt für etliche Mieterinnen und Mieter bereits eine besondere Härte dar. Hier braucht es eine Härtefallregelung. Zu klären wäre auch, ob Kostenmieten, auf deren Basis dann ein Übergang in die Vergleichsmiete erfolgen würde, Eingang in den Mietspiegel finden. Das wäre für die Fraktion nicht akzeptabel. Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE für einen Mietausgleich ein, der für all diejenigen gilt, die auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtmäßig die Kostenmiete zahlen müssten oder künftig von einer hohen Mietspiegelmiete betroffen sind. Für sie fordern wir einen höheren und so lange währenden Mietausgleich, bis die Betroffenen eine angemessene Wohnung gefunden haben. _________________________ Mieter vor Kündigungen wegen Eigenbedarf schützenBerliner Mieterinnen und Mieter, deren Wohnung in Eigentum umgewandelt wird, sollen weiter vor Kündigungen geschützt werden. Die Linksfraktion hat dazu einen Antrag in die Koalition eingebracht. Er sieht vor, die im August auslaufende Regelung zu erneuern, mit der Mieter in vier Bezirken sieben Jahre lang vor Kündigungen geschützt sind. Dabei soll der Kündigungsschutz auf zehn Jahre verlängert und auf Gebiete ausgedehnt werden, in denen - wie in der Innenstadt - ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Nach wie vor finden in Berlin in Größenordnungen Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen statt. Jüngstes Beispiel sind die denkmalgeschützten Blöcke am Frankfurter Tor. Ziel bleibt, Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus der gewohnten Umgebung zu schützen. Für die Erwerber von Wohnungen ist eine Kündigungsbeschränkung zumutbar, da sich diese vor dem Kauf über den Sachverhalt der Vermietung und über die soziale Schutzbedürftigkeit vorhandener Mieter informieren können. Wir gehen davon aus, dass sich die SPD-Fraktion zügig mit dem Vorschlag zur Verlängerung der Berliner Kündigungsschutz-Regelung befasst. _____________________ Daß die Kapitalisten, die so sehr gegen das "Recht auf Arbeit"schrieen, nun überall von den Regierungen "öffentliche Unterstützung" verlangen (...), also das "Recht auf Profit" auf Staatskosten geltend machen, ist schön.
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